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Blog: Finanzierung, Blog: MDK

Pflegesachleistungen und Pflegegeld – was ist neu ab 01.01.2024?

Lesedauer: 2 Minuten

Inhalt

Erhöhte Geld- und Sachleistungen ab 1. Januar 2024

Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2023 den Gesetzentwurf zum Pflegeunterstützungs- und – entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören Änderungen bei Geld- und Sachleistungen. In der häuslichen Betreuung und Pflege werden die Geld- und Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um 5 % angehoben. Folgende Höchstbeträge werden von der Pflegekasse übernommen:

Pflegesachleistungen

Pflegegeld

Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse Ihnen ein anteiliges Pflegegeld.

Wichtig: Warum ist das Pflegegeld niedriger als die Pflegesachleistung?

Das Pflegegeld wir Ihnen ausgezahlt, wenn ein Angehöriger die häusliche Pflege oder Betreuung von Ihnen übernimmt. Das Pflegegeld ist erheblich niedriger als die übernommenen Sachleistungen durch einen Betreuungsdienst oder Pflegedienst, da dieser seine Mitarbeiter für die Einsätze mit allen Rechten und Pflichten als Arbeitgeber beschäftigt.

Beispiele für Pflegesachleistungen

Die folgenden Beispiele für Pflegesachleistungen veranschaulichen, welche Leistungen Sie von unserem ambulanten Betreuungsdienst beanspruchen können.

Pflegerische und soziale Betreuungsmaßnahmen

Hilfen bei der Haushaltsführung (in Kombination mit Betreuungsangeboten)

Weitere Leistungen, die in Anspruch genommen werden können

Weitere Leistungen der Pflegekasse, die für Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden können:

Beitragsbild: depositphotos.com © Pixinooo

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