Erhöhte Geld- und Sachleistungen ab 1. Januar 2024
Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2023 den Gesetzentwurf zum Pflegeunterstützungs- und – entlastungsgesetz (PUEG) verabschiedet. Zu den gesetzlichen Regelungen gehören Änderungen bei Geld- und Sachleistungen. In der häuslichen Betreuung und Pflege werden die Geld- und Sachleistungen zum 1. Januar 2024 um 5 % angehoben. Folgende Höchstbeträge werden von der Pflegekasse übernommen:
Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 2: 761 Euro (statt bislang 724 Euro)
- Pflegegrad 3: 1.432 Euro (statt bislang 1.363 Euro)
- Pflegegrad 4: 1.778 Euro (statt bislang 1.693 Euro)
- Pflegegrad 5: 2.200 Euro (statt bislang 2.095 Euro)
Pflegegeld
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 332 Euro (statt bislang 316 Euro)
- Pflegegrad 3: 573 Euro (statt bislang 545 Euro)
- Pflegegrad 4: 765 Euro (statt bislang 728 Euro)
- Pflegegrad 5: 947 Euro (statt bislang 901 Euro)
Wird die Sachleistung nicht voll ausgeschöpft, zahlt die Pflegekasse Ihnen ein anteiliges Pflegegeld.
Wichtig: Warum ist das Pflegegeld niedriger als die Pflegesachleistung?
Das Pflegegeld wir Ihnen ausgezahlt, wenn ein Angehöriger die häusliche Pflege oder Betreuung von Ihnen übernimmt. Das Pflegegeld ist erheblich niedriger als die übernommenen Sachleistungen durch einen Betreuungsdienst oder Pflegedienst, da dieser seine Mitarbeiter für die Einsätze mit allen Rechten und Pflichten als Arbeitgeber beschäftigt.
Beispiele für Pflegesachleistungen
Die folgenden Beispiele für Pflegesachleistungen veranschaulichen, welche Leistungen Sie von unserem ambulanten Betreuungsdienst beanspruchen können.
Pflegerische und soziale Betreuungsmaßnahmen
- Begleiteter Toilettengang
- Beaufsichtigtes Duschen
- Erinnerung an Tabletten-Einnahme
- Assistenz bei der Körperpflege
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Förderung der Mobilität
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (ausgenommen bei Schluckstörungen)
- Individuelle Demenzbetreuung (Tagesstrukturierung; Aktivierung vorhandener Fähigkeiten; Biografiearbeit etc.)
- Hilfe bei der Bewältigung psychosozialer Probleme
- Hilfe bei der Beschäftigung und Freizeitgestaltung (Spielen, Vorlesen, Unterhaltung, Spaziergang)
- Pflege sozialer Kontakte (Theater, Konzert, Spaziergang, Marktbesuch, Freunde treffen etc.)
- Maßnahmen zur kognitiven Aktivierung (Gedächtnistraining etc.)
- Arzt- und Krankenhausbegleitung
- Hilfe bei der alltäglichen Bürokratie (Termine, Post und Anträge)
Hilfen bei der Haushaltsführung (in Kombination mit Betreuungsangeboten)
- Einkäufe
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Waschen und Bügeln
- Hilfe bei der Reinigung des Wohnbereichs des Pflegebedürftigen
Weitere Leistungen, die in Anspruch genommen werden können
Weitere Leistungen der Pflegekasse, die für Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden können:
- Verhinderungspflege
- Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Private Leistungen
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