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Blog: Finanzierung

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI – eine Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

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Inhalt

Was ist der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI?

Ab Pflegegrad 1 haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden, Anspruch auf „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“. Diese Leistungen sollen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen fördern oder einen Angehörigen entlasten. Dazu steht ihnen der sogenannte „Entlastungsbetrag“ von der Pflegekasse zur Verfügung.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag und wie kann er in Anspruch genommen werden?

Der sogenannte „Entlastungsbetrag“ beträgt einheitlich 125,00 € im Monat.
Wenn der Versicherte den Entlastungsbetrag monatlich nicht ausschöpft, wird der verbleibende Betrag auf den Folgemonat übertragen.
Der Entlastungsbetrag verfällt nicht am Jahresende, sondern man kann ihn bis zum 30. Juni des Folgejahres nutzen.
Der Betrag wird nur dann gewährt, wenn auch tatsächliche Leistungen eines zugelassenen Betreuungsdienstes o.ä. in Anspruch genommen wurden und kann dem Versicherten nicht ausgezahlt werden. Der Versicherte muss eine „Abtretungserklärung“ unterschreiben, damit der ausgewählte Dienstleister den Entlastungsbetrag abrechnen kann.

Welche Leistungen können in Anspruch genommen werden?

Der Entlastungsbetrag ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, verschiedene Leistungen von einem ambulanten Betreuungs- oder Pflegedienst in Anspruch zu nehmen, die dazu beitragen, seine Situation zu erleichtern. Dazu gehören unter anderem:

  1. Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Zu diesen Leistungen zählen zum Beispiel die Unterstützung bei der Tagesgestaltung des Pflegebedürftigen, Begleitung zu Arztbesuchen oder die Organisation von Freizeitaktivitäten.
  2. Haushaltshilfe: Mit dem Entlastungsbetrag können Pflegebedürftige eine Haushaltshilfe finanzieren, die bei der Bewältigung von Hausarbeiten und Alltagsaufgaben unterstützt. Dies kann das Reinigen der Wohnung, das Einkaufen von Lebensmitteln oder das Zubereiten von Mahlzeiten umfassen.

Fazit

Der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI stellt finanzielle Mittel bereit, um Betreuungsleistungen oder Hilfe bei der Haushaltsführung in Anspruch nehmen zu können. Er entlastet damit nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch seine Pflegeperson.
Es ist wichtig, dass Pflegebedürftige sich über ihre Ansprüche im Rahmen des Entlastungsbetrags informieren, indem sie eine „Leistungsübersicht“ von der Pflegekasse anfordern und diese nutzen, um die Unterstützung in Anspruch zu nehmen, die ihnen zusteht.

Beitragsbild: depositphotos.com © Pikselstock

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